SoldatengesetzAuch das Soldatengesetz (§ 10, Absatz 4) erwähnt ausdrücklich das Völkerrecht: Der Vorgesetzte „darf Befehle nur ... unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.“ Ist es also jetzt, nach dem IGH-Beschluß, nicht ein Rechtsbruch, wenn in Büchel Offiziere der Bundeswehr noch weiter Übungsflüge mit Atomwaffen befehlen? Wie vertragen sich solche Übungen mit den internationalen Verträgen, in denen die Bundesrepublik auf den Besitz von Kernwaffen verzichtet hat: Nichtverbreitungsvertrag und 2+4-Vertrag? Sind wir Bürger nicht geradezu verpflichtet, die Offiziere darauf hinzuweisen, daß sie möglicherweise gegen die Gesetze verstoßen? |