BundesregierungAm 28. September 1996 schrieb Uwe Painke im Namen der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen einen Brief an das Bundesministerium für Verteidigung in Bonn. Er wies auf das IGH-Gutachten vom 8. Juli 1996 hin, nach dem die Drohung mit Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstößt, und bat um eine Stellungnahme. Das Verteidigungsministerium reagierte mit der Mitteilung, der Brief sei aus Gründen der Zuständigkeit an das Auswärtige Amt weitergeleitet worden. Die vollständige Antwort des Auswärtigen Amtes möchten wir natürlich niemandem vorenthalten: Für diejenigen, die den obigen Brief in der grafischen Form nicht lesen können oder seinen Inhalt in irgendeiner Form weiterverwenden möchten, haben wir eine Textversion bereitgestellt. Beachtenswert ist besonders der folgende Abschnitt: Die Bundesregierung sieht sich durch das Gutachten in ihrer Auffassung bestärkt, daß bei Androhung oder Einsatz von Nuklearwaffen Art. 2, Abs. 4 und Art. 51 der VN-Charta, die Regeln der Verhältnismäßigkeit sowie die auf alle Waffen anwendbaren Regeln des humanitären Völkerrechts zu beachten sind. Darin enthalten ist ein generelles Verbot von Waffen, welche keinen Unterschied machen zwischen Soldaten und Zivilpersonen. Massenvernichtungsmittel wie Atomwaffen fallen eindeutig in diese Kategorie. Nach der oben zitierten Aussage müßte die Bundesregierung bei einem Einsatz von Atomwaffen im Kriegsfall also dafür sorgen, daß von ihr ausschließlich Soldaten und keine Zivilpersonen getötet oder verletzt werden – ein unmögliches Unterfangen. Den obigen Brief haben wir dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Darüber hinaus haben wir die Bundesregierung aufgefordert, uns näher zu erläutern, wie Atomwaffen völkerrechtsgemäß eingesetzt werden können.
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