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Aktuelles

 

 

Zukünftiges

Seit Juni 2022 bis voraussichtlich Februar 2026 ist der Flugbetrieb in Büchel wegen Aufrüstungsarbeiten weitgehend eingestellt. 25 atomwaffenfähige Tornado-Kampfjets sind in den Fliegerhorst Nörvenich (NRW) verlegt worden. Die Atombomben bleiben in Büchel.  Laut einer Nachricht von "tag24.de" im Juni 2022 plant die Bundesluftwaffe, alle 35 F-35 des US-Herstellers Lockheed Martin, die im Rahmen des 100-Miliiarden-Euro-Sonderprogramms der Bundeswehr als Tornado-Nachfolgesystem gekauft werden sollen, nach Abschluss der Baumaßnahmen auf dem Fliegerhorst Büchel zu stationieren. Wenn der Bundestag zustimme, würden die ersten F-35 wohl 2027 in Büchel starten.Laut einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 13.6.2022 werden nach dem Ende der großen Baumaßnahmen noch kleinere bis mindestens 2028 folgen - der Flugbetrieb soll durch diese jedoch nicht weiter eingeschränkt werden. Insgesamt seien Ausgaben von 170 Millionen Euro veranschlagt. (Inzwischen ist von 1,1 Milliarden die Rede - siehe unten.) Der bereits neu gebaute 11,5 km lange Außenzaun habe pro Zaunkilometer mehr als 1 Million Euro gekostet. Er sei zum Schutz auch gegen AtomwaffengegnerInnen errichtet worden. Auch eine Interims-Landebahn wurde schon gebaut. Ein Artikel in "flugrevue.de" vom 8.5.2022 besagt, es müssten in der "Sanierungs"-Zeit "ein paar C-17 pro Jahr die Rollbahn in Büchel im Zusammenhang mit den dort gelagerten US-Atombomben benutzen (62nd Airlift Wing aus Tacoma/Washington, dem US-Geschwader, das als einziges Atombomben und deren Bauteile transportieren darf)." Laut einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 21.7.2022 sind die F-35A Lightning II breiter als die Tornados und passen nicht in bestehende Gebäude, es müssen also auch neue Shelter gebaut werden. Die Warnstufe am Fliegerhorst sei auf "Bravo" erhöht worden, man wolle "flexibler reagieren" können, habe der Kommodore des Geschwaders gesagt. Mit dem Kauf der F-35-Tarnkappenjets soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft deutsche PilotInnen den Abwurf von US-Atombomben üben können. Nunmehr scheint sicher, dass Deutschland für weitere Jahrzehnte an der Nuklearen Teilhabe festhalten und mit einem Atomwaffeneinsatz drohen wird - oder es wird zum Einsatz kommen. Laut einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 16.1.2023 hat Luftwaffeninspekteur Gerhartz gesagt, die neuen Shelter sollten "auf einem Areal Richtung Laubach entstehen". Dafür müsse man "Wälder wegnehmen". Und in der RZ vom 23.2.2023 hieß es, Geschwader-Kommodore Schneider habe gesagt, der Bund wolle "in den nächsten Jahren 1 Milliarde Euro" in den Fliegerhorst investieren, und es seien kürzlich 9,8 Hektar Wald gerodet worden, damit dort ein F-35-Camp errichtet werden kann. Am 2.8.2023 war in der Online-Ausgabe der Zeitung Trierischer Volksfreund zu lesen, der Fliegerhorst-Ausbau werde deutlich teurer als ursprünglich geplant; das Verteidigungsministerium rechne inzwischen mit Kosten von 1,1 Milliarden Euro. Also nicht 170 Millionen (siehe oben) und auch nicht später veranschlagte 260 Millionen, sondern mehr als vier Mal so viel. Als Grund für die enorme Kostenexplosion wurde genannt, bei den ersten Kalkulationen wäre die Entscheidung zum Kauf der 35 Tarnkappenbomber F-35 noch nicht gefallen gewesen, deshalb hätte man die zusätzlichen Kosten noch nicht ansetzen können. Im nordrhein-westfälischen Weeze baue der Rüstungskonzern Rheinmetall eine neue Produktionsanlage, in der ab 2025 Rumpfmittelteile für mindestens 400 F.35-Kampfjets gefertigt werden sollen, 35 davon für Deutschland. Beim Aschermittwochsempfang 2024 der Bundeswehr war zu hören, dass es von 2027 bis 2030 einen Parallelbetrieb mit Tornados und F-35 geben solle.

 

 

Weiteres siehe Menüpunkt "Termine"

 

 

 

Aus der jüngeren Vergangenheit

(Weiter zurück liegende Ereignisse sind im Menüpunkt "Chronik" zu finden)

 

 

1.4.2024: Traditioneller Ostermarsch in Büchel

Laut Polizei nahmen am Ostermontag rund 200 Menschen teil, die vom Gewerbegebiet des Ortes zum Haupttor des Fliegerhorst marschierten, angeführt von einem Transparent "GIVE PEACE A  CHANCE". Neben dem Protest gegen die Atomwaffen-Lagerung wurden in diesem Jahr auch Forderungen nach einem Ende des Ukraine- und des Nahost-Kriegs erhoben.

 

10.3.2024: Kostenrechnung für Susan van der Hijden

Susan aus Amsterdam war wegen ihrer Teilnahme an den drei Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 sowie 14. und 16.7.2019 rechtskräftig zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden, die vom Amtsgericht Cochem zu einer Gesamtstrafe von 115 Tagessätzen zusammengezogen worden sind. Jetzt hat sie mitgeteilt, dass sie von der Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft Koblenz) eine Kostenrechnung erhalten hat. Sie will die Strafe nicht bezahlen und rechnet nun mit der Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen. Schon im November 2023 war ihr das Angebot gemacht worden, es könne für den Fall ihrer Inhaftierung eine Geldsammlung zwecks Freikauf aus dem Gefängnis organisiert werden. Darauf hatte sie geantwortet, sie brauche kein Geld, sie bevorzuge "für diese Sache den Knast".

 

4.3.2024: Zwei weitere Verurteilungen im Amtsgericht Cochem

Wegen des Büchel-Go-Ins vom 8.5.23 gab es zwei Verhandlungen,, die ursprünglich am 8.1.24 stattfinden sollten, dann aber verlegt wurden. Die Urteile lauteten auf Geldstrafen: 30 Tagessätze gegen Miriam und 90 Tagessätze gegen Gerd, der wegen früherer Büchel-Aktionen (18.7.17 und 30.4.19) bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden war. Beide haben Berufungen eingelegt.

 

3.3.2024: Haftantritt geplant für 4. Juni 2024

Susan Crane aus Kalifornien teilte mit, dass sie vorhat, am 4.6. ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Rohrbach, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein (Rheinland/Pfalz, nahe Bad Kreuznach) anzutreten. Sie war wegen ihrer Teilnahme an den 6 Büchel-Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018 sowie 10.+14.+16.+22.7.2019 in einer Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz zu einer Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen verurteilt worden (siehe 20.9.2022). Ihr Revisionsantrag war vom OLG Koblenz abgewiesen worden (siehe 13.2.2023), womit die Verurteilung rechtskräftig geworden war. Danach ist ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden (siehe 20.3. und 26.5.2023), wogegen sie Beschwerde beim EGMR eingelegt hat (siehe 18.9.2023), über die noch nicht entschieden wurde. Die Ladung zum Haftantritt durch die Staatsanwaltschaft Koblenz beläuft sich auf 229 Tage (ein Tagessatz ist anscheinend bereits abgegolten). Auf ein (bereits am 14.9.22 ausgesprochenes) Angebot eines möglichen Freikaufs aus dem Gefängnis ist Susan bisher nicht eingegangen. Am 13.4.23 wurde ihr die Postanschrift eines GAAA-Aktiven mitgeteilt, dem sie schreiben kann in dem Fall, dass sich während der Haft noch der Wunsch nach einem Freikauf bei ihr einstellen sollte.

 

22.1.2024: Rechtskräftige Verurteilung im Amtsgericht Cochem

In der Verhandlung wurde die bereits im Strafbefehl festgelegte Geldstrafe von 90 Tagessätzen (siehe 28.11.2023) bestätigt. Der Verurteilte legte kein Rechtsmittel ein und kündigte an, die Geldstrafe ersatzweise im Gefängnis tilgen zu wollen.

 

8.1.2024: Zwei Verurteilungen im Amtsgericht Cochem

Von den sieben Verhandlungen, die ursprünglich für diesen Tag geplant waren (wegen des Büchel-Go-Ins vom 8.5.2023) haben zwei tatsächlich am 8.1. stattgefunden: Die beiden Angeklagten, sowohl Ria als auch Johannes, sind wegen "Hausfriedensbruchs" zu Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt worden. (Beide waren schon mal wegen des Go-Ins vom 30.4.2019 verurteilt worden.) Beide haben Berufung eingelegt. Die Verhandlungen mit Miriam und Gerd sind auf Anträge dieser beiden Angeklagten verschoben worden: auf Montag, den 4.3.2024. Und ganz kurzfristig hat das Gericht dann auch noch die Verhandlungen mit Lies und Elu auf Montag, den 13. Mai verlegt. Die siebte Angeklagte hatte ja ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl schon im alten Jahr zurückgezogen,so dass die Geldstrafe von 30 Tagessätzen rechtskräftig geworden ist (siehe Oktober/November 2023).

 

21.12.2023: Ladung ins Amtsgericht Cochem für 22.1.24

Wegen seines Einspruchs gegen den Strafbefehl (siehe 28.11.2023) ist der Angeschuldigte zur Verhandlung ins AG Cochem für Montag, den 22.1.2024 um 9 Uhr geladen worden.

 

28.11.2023: Neuer Strafbefehl

Mit diesem Datum schickte das Amtsgericht Cochem dem Aktivisten, dem vorgeworfen wird, er habe bei der Aktion in Büchel am 14.8.2023 die Wörter "Atombomben Tatort" auf die Straße gesprüht, einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung. Darin wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt und die Einziehung der sichergestellten Spraydose angeordnet. Der Angeschuldigte hat an das Gericht geschrieben, er lehne die Einziehung nicht ab, lege aber Einspruch gegen die Strafe ein. (Siehe 21.12.2023)

 

Oktober/November 2023: 7 neue Strafbefehle und 6 Gerichtstermine wegen Büchel-Go-Ins

Wegen "Hausfriedensbruchs" erhielten die 7 AktivistInnen, die am 8.5.2023 auf das Fliegerhorst-Gelände gegangen waren, Strafbefehle zwischen 30 und 90 Tagessätzen. Alle 7 haben dagegen Einsprüche eingelegt; eine Aktivistin hat aber ihren Einspruch zurückgezogen..Die anderen 6 sind für Montag, den 8.1.2024 um 9 Uhr, um 9:30, um 10, um 10:30 um 13:30 und um 14:30 Uhr zu Verhandlungen im Amtsgericht Cochem geladen worden.

 

14.10.2023: Demo gegen Atomkriegs-Manöver

Rund 120 Menschen demonstrierten in Nörvenich, wo die Tornado-Bomber aus Büchel vorübergehend stationiert sind, gegen das Manöver "Steadfast Noon", bei dem die NATO - wie in jedem Herbst - einen Atomkrieg simuliert. Die PilotInnen der Luftwaffe wurden aufgefordert, einen möglichen Atomwaffeneinsatz abzulehnen. Gefordert wurde ein atomwaffenfreies Europa und der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag. Veranstalterin war u.a. die Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt", der die GAAA angehört.

 

29.9.2023: Weitere Beschwerde beim EGMR

Ariane Dettloff teilte mit, dass ihr Anwalt bereits Ende Juli 2023 für sie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt habe, weil das Bundesverfassungsgericht es im März 2023 abgelehnt hat, ihre Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen. Sie ist damit die sechste Person, die wegen Büchel den EGMR anruft.

 

26.9.2023: Ermittlungsverfahren wegen Leitung einer unangemeldeter Versammlung

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat dieses Verfahren gegen Frits ter Kuile eingeleitet, der sich als Leiter der Mahnwache am Haupttor des Fliegerhorsts Büchel am 10.8.23 ausgegeben hatte. Die StA hat Frits mit Schreiben vom 26.9. Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, Stellung zu nehmen. Frits hat daraufhin an die StA zurück geschrieben, er würde sich freuen, wenn auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde, um zu prüfen, ob durch die Vorbereitung von Massenvernichtung in Büchel gegen Gesetze verstoßen würde.

 

22.-25.9.2023: Aktionen und Radtour Karlsruhe - Straßburg

Die GAAA-Koordinatorin organisierte Kundgebungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sowie eine Fahrradtour zwischen den beiden Städten. Ein Anlass dieser Aktionen war, dass mittlerweile 19 Leute, die wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel rechtskräftig verurteilt worden waren, Verfassungsbeschwerden beim höchsten deutschen Gericht wegen dieser Verurteilungen eingelegt hatten - eine Person sogar schon zwei Mal. Darüber hinaus hatte es ja auch schon einmal eine Verfassungsbeschwerde einer Frau gegeben, die nicht vorher verurteilt worden war, aber als eine Person, die nicht weit vom Bücheler Atomwaffen-Stützpunkt entfernt lebt, gegen die Stationierung der Nuklearbomben geklagt hatte. Alle diese Verfassungsbeschwerden sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden. Mehrere der Verurteilten haben inzwischen Beschwerden beim EGMR gegen die Nichtannahme-Beschlüsse des deutschen Verfassungsgerichts eingelegt (siehe 9.6. und 18.9. und  29.9.2023).

 

18.9.2023: Weitere Beschwerde beim EGMR / Weitere Verfassungsbeschwerde

Laut einer Mail der GAAA-Koordinatorin hat Susan Crane als 5. Person eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Nichtannahme ihrer Verfassungsbeschwerde erhoben (siehe 26.5.2023). Die Koordinatorin schrieb außerdem, Lies Welker werde am 21.9.23 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen (siehe 13.4.2023). (In einer späteren Mail von Lies vom 3.10.23 teilte sie auf Nachfrage mit, ihr zweites Revisionsbegehren sei vom OLG Koblenz zurückgewiesen worden, und aus diesem Grund habe sie die Verfassungsbeschwerde am 21.9.23 eingereicht..)

 

14.8.2023: Blockade des Baustellen-Tors in Büchel

Elf AktivistInnen ließen sie zu einer Sitzblockade auf der Zufahrt nieder: fünf aus den USA, drei aus Deutschland, zwei aus den Niederlanden und einer aus Italien. Sie wurden bereits nach 10 Sekunden durch "Sicherheitskräfte" von der Straße geholt, erhielten Platzverweise von der Polizei, wurden ein paar Kilometer weggefahren und dann aus dem Gewahrsam entlassen. Es wurde ihnen gesagt, sie würden bei der Kreisverwaltung angezeigt werden, da ihre Versammlung dort nicht angemeldet worden war. Gegen eine Person, die auf die Straße in pinker Farbe "Atombomben Tatort" gesprüht habe, werde wegen Verdachts auf Sachbeschädigung ermittelt.

 

10.8.2023: Unangemeldete Versammlung in Büchel

Vor dem Fliegerhorst-Haupttor gab es eine Mahnwache. Weil sie nicht bei der zuständigen Behörde angemeldet worden war, stellte die Polizei die Personalien eines Teilnehmers fest, der sich als Leiter der Versammlung ausgab (siehe 26.9.2023).

 

9.6.2023: Eine weitere Beschwerde beim EGMR / Eine neue Kostenrechnung

Nach der Beschwerde von Johanna (siehe April 2023) und der gemeinsamen von Marion und Stefanie (siehe Anfang November 2021) hat nun auch John LaForge eine solche durch seine Anwältin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen lassen. Hierbei geht es um seine mit Beschluss vom 24.1.2023 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde. Gleichzeitig ging bei Susan Crane in Kalifornien eine Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein: Sie soll 2.552 € (Geldstrafe plus Verfahrenskosten) zahlen, nachdem ihre Verurteilung wegen Teilnahme an sechs Go-In-Aktonen in Büchel rechtskräftig geworden ist (siehe 13.2.2023). Sie schrieb an die Koblenzer StA, sie beabsichtige, die Strafe nicht zu zahlen, und bitte um eine alternative Strafe.

 

26.5.2023: Wieder eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Susan Crane teilte mit, dass das Bundesverfassungsgericht am 9.5. beschlossen hat, ihre Beschwerde (siehe 20.3.2023) nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie denkt daran, nunmehr Beschwerde dagegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulege (siehe 18.9.2023).. Eine Aufforderung zur Zahlung ihrer Geldstrafe von 230 Tagessätzen plus Verfahrenskosten habe sie noch nicht erhalten.

 

19.5.2023: Haftentlassung Dennis DuVall

Er konnte die JVA Bautzen (siehe 23.3.2023) "schon" nach 58 Tagen (statt 60) verlassen, da nur an Werktagen entlassen wurde (der 60. Tag am 21.5. war ein Sonntag). 

 

8.5.2023: Behinderung der Bauarbeiten im Fliegerhorst Büchel durch gewaltfreie Aktion

Acht Leute nahmen an der Aktion teil, sieben betraten das Militärgelände durch ein Tor. Die Aktion fand statt am 78. Jahrestag der Befreiung vom Hitler-Faschismus. Die Arbeiten an der neuen Landebahn (Voraussetzung für den Einsatz der neuen Atombomben) wurden unterbrochen. Zwei der AktivistInnen konnten bis zur Baustelle vordringen und mit den Arbeitern sprechen. Bundeswehr-Soldaten setzten die Leute fest und übergaben sie der Polizei. Diese erteilte Platzverweise für zwei Tage und kündigte Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs an. (Siehe Oktober/November 2023)

 

13.4.2023: Verurteilung im Landgericht Koblenz

Lies Welker war am 17.5.2021 schon einmal im LG Koblenz wegen des Go-Ins in Büchel am 30.4.2019 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, jedoch hatte das OLG Koblenz ihrer Revision stattgegeben, das Urteil aufgehoben und die Sache an das LG Koblenz zurückverwiesen, wo eine andere Strafkammer neu zu entscheiden hatte. Diese entschied, dass die Verurteilung vom 17.5.2021 Bestand haben sollte. Einer Mail von Lies vom 17.5.2023 war zu entnehmen, dass vorsorglich erneut Rechtsmittel eingelegt worden sei, aber noch unklar sei, ob dies beibehalten werde (siehe 18.9.2023).

 

5.4.2023: Revision abgelehnt

An diesem Tag teilte Brigitte Hornstein mit, dass ihr Revisionsantrag wegen der Verurteilung im Landgericht Koblenz am 8.3.2021 (Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen des Go-Ins vom 30.4.2019 in Büchel) abgewiesen wurde. Ihr Anwalt habe ihr von weiterem juristischen Vorgehen (das wäre dann wohl eine Verfassungsbeschwerde gewesen) abgeraten, da es "nichts gebracht" hätte.

 

April 2023: Weitere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt

Johanna Adickes, deren Verfassungsbeschwerde abgelehnt worden war (siehe 2.12.2022) hat sie von Rechtsanwalt Mertens einlegen lassen. Sie vermutet, es könne Jahre dauern, bis darüber entschieden wird.

 

23.3.2023: Haftantritt Dennis DuVall

in der JVA Bautzen/Sachsen, Breitscheidstr. 4, 02625 Bautzen (siehe 13.11.2022).  Es ist die 18. Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen aus Protest gegen die Atomwaffenlagerung in Büchel - und die 31. wegen Zivilen Ungehorsams im Stuttgarter EUCOM und in Büchel. US-Bürger Dennis (81), der in Sachsen lebt, war Vietnam-Veteran, ist Mitglied der "Veterans for Peace" und langjähriger Anti-Atomwaffen-Aktivist. Er ist die 14. Person, die wegen Büchel ins Gefängnis gesperrt wird. (Zwei Aktive waren zwei Mal und einer drei Mal deswegen im Knast.) Durch eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ("Mahnwache hinter Gittern") will Dennis seine 60-Tagessätze- Restgeldstrafe tilgen, und er will auch nicht vorzeitig aus dem Knast "freigekauft" werden.

 

20.3.2023: Neue Verfassungsbeschwerde eingelegt,

nachdem die Revision von Susan Crane am 13.2.2023 abgewiesen worden war.(siehe 26.5.2023). Susan hat am 13.4. mitgeteilt, sie sei nicht bereit, für die Vertuschung der Unrechtmäßigkeit der US-Atomwaffen durch das Gericht zu zahlen.

 

9./10.3.2023: ICAN Act on it Forum

Die GAAA-Koordinatorin nahm an diesem Forum in Oslo teil und schrieb darüber einen Bericht für die Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt". In ihrem Bericht zeigte sie sich mehrfach enttäuscht darüber, was auf dem Forum geäußert wurde. Zum Beispiel wurde von einem deutschen Wissenschaftler, der auch Mitglied im Beirat der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons ist, die Verletzung des Atomwafffen-Nichtverbreitungsvertrags durch die Nukleare Teilhabe verneint. Und für eine kontroverse Diskussion dazu wurde kein Raum gegeben.

 

März 2023: Weitere Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Ariane Dettloff, die ihre Beschwerde in 2022 eingelegt hatte (siehe 3.10.2022), hat am 27.3.2023 mitgeteilt, dass diese vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Sie will sich deshalb nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. (siehe 29.9.2023).

 

28.2.2023: Haftentlassung John LaForge

John hatte die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe (siehe 24.10.2022) am 10.1.23 in der Hamburger JVA Billwerder angetreten und ist am 17.1.23 in den Offenen Vollzug der JVA Glasmoor in Norderstedt verlegt worden. Seine Geldstrafe von 50 Tagessätzen ist damit getilgt.

 

13.2.2023: Revision abgewiesen

Susan Crane hatte sie durch ihren Anwalt einlegen lassen, nachem sie am 20.9.2022 im Landgericht Koblenz verurteilt worden war (siehe 20.3.2023).

 

24.1.2023: Eine weitere Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

John LaForge hatte die Beschwerde eingelegt (siehe März 2022). Es war die 14., die wegen rechtskräftiger Verurteilungen aufgrund von Büchel-Aktionen eingelegt worden war; danach hat es in 2022 noch zwei weitere gegeben. Die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgte ohne Begründung - bis auf allgemeine "Hinweise zum abgeschlossenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde". Am 27.1. - als die Ablehnung noch nicht bekannt war - war ein Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht anlässlich von Johns Haftantritt abgeschickt worden, mit den Namen von 77 solidarischen Menschen darunter. Der Offene Brief war auch an Personen gegangen, die politisch, juristisch und militärisch für die "nukleare Teilhabe" Deutschlands verantwortlich waren, und er war auch über den Presseverteiler der GAAA verbreitet worden. Die GAAA-Koordinatorin teilte die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde am 10.2. u.a. über die Büchel-Rechtshilfe-Mailingliste mit.

 

22.1.2023: Aktivitäten am AVV-Jahrestag

Am 2. Jahrestag des Inkrafttretens vom  Atomwaffen-Verbotsvertrag gab es u.a. in Berlin, Bonn, Hannover, Büchel und Hamburg Aktivitäten. An der Mahnwache vor dem Hamburger Rathaus konnte auch John LaForge teilnehmen, der an diesem Tag für 10 Stunden Ausgang aus dem Knast genehmigt bekommen hatte. Er war zuvor von Billwerder in den halboffenen Vollzug der JVA Glasmoor in Norderstedt verlegt worden. (siehe 10.1.2023)

 

10.1.2023: Haftantritt John LaForge

in der JVA Hamburg-Billwerder. Siehe unten bei 24.10.2022. Es ist die 17. Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen aus Protest gegen die Atomwaffenlagerung in Büchel - und die 30. wegen Zivilen Ungehorsams im Stuttgarter EUCOM und in Büchel. (Siehe 22.1.2023)

 

2.12.2022: Eine weitere Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

Die Beschwerde war von einer Aktivistin erhoben worden, nachdem der Revisionsantrag gegen ihre Verurteilung wegen Teilnahme am Büchel-Go-In vom 15.7.2018 abgewiesen worden war (siehe 26.4.2022). Nun will sie zusammen mit ihrem Anwalt überlegen, ob Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben werden sollte. Eine solche Beschwerde ist ja schon von zwei anderen Aktivistinnen Anfang November 2021 beim EGMR in Straßburg eingereicht worden (siehe April 2023)

 

17.11.2022: Vorläufige Einstellung eines Strafverfahrens

Laut einer E-Mail von US-Bürger Brian Terrell hat das Amtsgericht Cochem seinem Verteidiger zwei Beschlüsse zugeschickt: Zum einen werde sein Verfahren (siehe 31.10.2022) vorläufig eingestellt, da er momentan nicht zu einer Verhandlung geladen werden könne; zum anderen habe er 900 Euro als "Sicherheitsleistung"  zu hinterlegen, weil zu erwarten sei, dass er nach Wiederaufnahme des Verfahrens eine Geldstrafe und Gerichtskosten zu bezahlen habe. Einen Haftbefehl (der bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland vollstreckt werden könnte) soll es aber nicht geben.

 

13.11.2022: Eine weitere Ersatzfreiheitsstrafe?

Aus zwei Mails eines Büchel-Aktivisten ging hervor, dass seine Verurteilung im Amtsgericht Cochem am 11.5.2020 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (bestätigt durch das Urteil des Landgerichts Koblenz am 4.8.2020) wegen seiner Teilnahme am Go-In vom 15.7.2018 rechtskräftig geworden ist. Aus dieser Verurteilung und einer weiteren (zu 70 Tagessätzen durch das Amtsgericht Cochem am 7.12.2020 wegen des Büchel-Go-Ins vom 16.7.2019) sowie einer dritten Verurteilung durch das Amtsgericht Erding zu 90 Tagessätzen (wegen eines Delikts, das mit gewaltfreiem Widerstand gegen Atomwaffen anscheinend nichts zu tun hatte) hat das AG Erding eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro gebildet. Da er die 90 Tagessätze aus der Erdinger Verurteilung bereits bezahlt hatte, verbleiben 60 Tagessätze, die er jedoch nicht bezahlen will. Er hat sich bereit erklärt, stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.

 

6.11.2022: Neue Atombomben schon früher in Büchel?

In einem Artikel in der Aachener Zeitung ist zu lesen, dass der Stationierungsbeginn der neu entwickelten B61-12-Atombomben, der ursprünglich für 2023/2024 vorgesehen war, auf Dezember 2022 vorgezogen werde.

 

31.10.2022: Verhandlungstermin im Amtsgericht Cochem aufgehoben

US-Bürger Brian Terrell hatte am 14.7.2019 an der Go-In-Aktion in den Bücheler Fliegerhorst teilgenommen und deswegen per Strafbefehl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen erhalten, wogegen er Einspruch eingelegt hatte (siehe 10. und 20.6.2022). Darüber sollte am 23.11.2022 im Amtsgericht Cochem verhandelt werden, jedoch erhielt sein Anwalt nun ein Schreiben des Gerichts: Der Termin sei aufgehoben worden, weil der Aufenthalt des Angeklagten unbekannt sei und er somit nicht geladen werden könne. (Siehe 17.11.2022)

 

24.10.2022: Haftantritt am 10.1.2023

John LaForge war ursprünglich zum Haftantritt bis spätestens am 25.9.2022 in der JVA Wittlich/Eifel geladen worden (siehe 11.8.2022), aber seine Anwältin hat einen Aufschub erreicht - und er soll nun auch nicht mehr in Wittlich, sondern in der JVA Billwerder, Dreerlandweg 100, 22113 Hamburg, einsitzen. Es handelt sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil er die Geldstrafe von 50 Tagessätzen nicht bezahlt, zu der er wegen seiner Teilnahme an den Büchel-Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018 verurteilt worden ist.

 

12.10./5.11.2022: Antrag auf Gesamtstrafenbildung erst abgelehnt - dann aber stattgegeben

Eine Aktivistin hatte den Antrag gestellt (siehe 11.6.2021), nachdem sie sowohl wegen des Büchel-Go-Ins vom 23.7.2018 als auch wegen jenes vom 30.4.2019 verurteilt worden war. Zunächst  hat ihr - nach langer Zeit - die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Schreiben vom 15.9.2022 mitgeteilt, dass eine Gesamtstrafenbildung nicht möglich wäre, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen würden. Dann aber hat ihr das Amtsgericht Cochem mit Schreiben vom 27.10.2022 mitgeteilt, die Voraussetzungen würden vorliegen, und daher wolle die StA nunmehr, dass das Gericht eine Gesamtstrafe von 75 Tagessätzen bilde. (Die Einzelstrafen hatten auf 30 plus 60 Tagessätze gelautet.)

 

3.10.2022: Revision abgelehnt, neue Verfassungsbeschwerde

Die Aktivistin, die in der Berufungsverhandlung am 6.1.2022 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen wegen des Büchel-Go-Ins vom 30.4.2019 verurteilt worden war und dagegen Revision eingelegt hatte, hat nun mitgeteilt, dass der Revisionsantrag abgewiesen worden ist. Sie hat die Strafe bezahlt, begleitet von einem Protestschreiben, und zum zweiten Mal Verfassungsbeschwerde eingelegt. (Zum ersten Mal hatte sie nach ihrer Verurteilung wegen des Büchel-Go-Ins vom 23.7.2018 eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.)

 

3.10.2022: Kein Verfahren nach Selbstanzeige wegen Beihilfe zum Büchel-Go-In vom 30.4.2019

Im Juni 2020 hatte sich ein Aktiver, der die Aktion unterstützt hatte, selbst angezeigt, nachdem Go-In-TeilnehmerInnen verurteilt worden waren. Er hatte Werkzeuge für das Aufschneiden des Militärzauns zur Verfügung gestellt. Wie er erst jetzt bekannt gab, hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft ihm schon mit Schreiben vom 27.7.2020 mitgeteilt, dass deswegen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei.

 

20.9.2022: Geldstrafe von 230 Tagessätzen für US-Bürgerin wegen sechs Büchel-Go-Ins

Susan Crane war im Amtsgericht Cochem am 29.9.2021 wegen ihrer Teilnahme an den Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden, und am 17.1.2022 zu weiteren 200 Tagessätzen wegen der Go-Ins vom 10. + 14. + 16. + 22. Juli 2019. Ihre Berufung gegen beide Urteile wurde nun im Landgericht Koblenz verhandelt. Die Strafkammer wies alle Beweisanträge von Susan ab. Das Urteil lautete auf eine Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen, das entspricht einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als 7 Monaten im Gefängnis. Zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude waren vor der Verhandlung rund 20 Menschen erschienen, die danach die fast fünfstündige Verhandlung beobachteten. Susan wird wahrscheinlich mit ihrem Anwalt Milan Martin von IALANA gegen die Verurteilung Revision einlegen.

 

15.9.2022: Erneute Verhandlung im Landgericht Koblenz wegen des Büchel-Go-Ins vom 30.4.2019

Die Aktivistin, deren Verfahren vom Koblenzer Oberlandesgericht an das LG zurückverwiesen worden war (siehe 12.10.2021), erschien mit Anwalt zur Neuverhandlung. Die Angeklagte teilte am 23.9. über die "Büchel17"-Mailingliste mit, die Verhandlung sei "ohne Entscheidung abgebrochen" worden, und es werde "voraussichtlich einen neuen Termin geben". Die Richterin habe sie "nur" wegen Hausfriedensbruchs verurteilen wollen, der Anklagevertreter aber habe auf eine Verurteilung auch wegen Sachbeschädigung bestanden. Daraufhin habe die Richterin die Verhandlung "sichtlich verärgert" geschlossen.

 

15.9.2022: Haftentlassung von H. I. Jänicke

Nach 30 Tagen im Gefängnis (siehe 11.8.2022) wurde Holger Isabelle entlassen, seine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, zu der er/sie wegen des Büchel-Go-Ins vom 30.4.2019 verurteilt worden war, ist damit getilgt. H. I. hat die Ersatzfreiheitsstrafe am 17. August in der Hamburger JVA Billwerder angetreten, war dann einige Tage in Corona-Quarantäne in der JVA Holstenglacis, noch einmal in Billwerder und schließlich im Offenen Vollzug in der JVA Glasmoor in Norderstedt. Es war dies die 16. "Mahnwache hinter Gittern" wegen einer gewaltfreien Aktion in Büchel - und die 29. wegen Zivilen Ungehorsams im Stuttgarter EUCOM und in Büchel.

 

8.9.2022: Verfahrenseinstellung im Amtsgericht Korbach

Verhandelt wurde wegen des Einspruchs eines Aktiven gegen den Strafbefehl, den er wegen Beihilfe zum Aufruf zur "Digging for Life"-Aktion in Büchel am 19.7.2021 erhalten hatte (siehe 2.7.2022). Sein "Vergehen" bestand darin, dass er ein Solikonto für die Aktionsgruppe geführt hat und deshalb sein Name auf der "Digging for Life"-Internetseite stand. Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft Kassel, die zuständig für seinen Wohnort ist, das Verfahren gegen ihn einstellen wollen, sie habe aber - wie ein Staatsanwalt ihm gesagt hat - damit aufgrund des Drucks der Bundeswehr leider keinen Erfolg gehabt. Also musste die Sache vor Gericht. Die Verhandlung endete nicht mit einem Urteil, sondern mit Einstellung des Verfahrens.wegen Geringfügigkeit. Die Prozesskosten übernimmt der Staat, aber die Kosten für seinen Anwalt muss unser Mitstreiter selbst tragen. Dafür hat er schon im Vorfeld von 43 solidarischen Menschen Spenden im wahrscheinlich ausreichenden Umfang gesammelt.

 

11.8.2022: Haftladung für John LaForge

An diesem Tag erreichte John, der in den USA lebt, die Ladung zum Antritt einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 25.9. in der JVA Wittlich/Eifel. Er ist rechtskräftig wegen der Büchel-Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht bezahlt. Gegen die Verurteilung hat er eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die aber keine aufschiebende Wirkung für die Strafvollstreckung hat (siehe März 2022 sowie 24.10.2022).

 

11.8.2022: Presse-Einladung zum Haftantritt von H. I. Jänicke am 17.8.22

Bewegungsarbeiter* Holger Isabelle hatte sich am 30.4.2019 an der Go-In-Aktion in den Fliegerhorst Büchel beteiligt und wurde deswegen in 2. Instanz im Landgericht Koblenz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Dagegen legte er/sie zunächst Revision ein, zog diese aber Ende Februar zurück (siehe 5.3.2022). Er/Sie will die Geldstrafe nicht bezahlen, sondern sie durch eine Ersatzfreiheitsstrafe tilgen. Laut Presse-Einladung hat er/sie erklärt: "Die Existenz von Atomwaffen und die latente Drohung mit ihrem Einsatz, muss uns alle belasten und ich mache dies mit meinem Gefängnisaufenthalt deutlich, der auch belastend sein wird.“

 

11.-17.7.2022: Internationale Woche nahe Büchel

Dazu trafen sich AtomwaffengegnerInnen in einem Camp bei Gillenfeld. Am Samstag, 16.7., dem Jahrestag des 1. Atomtests 1945 in der Wüste von New Mexico, versuchten vier US-BürgerInnen, ein Tor des Bücheler Atomwaffen-Stützpunkts zu blockieren. Sie wurden aber von der Polizei abgedrängt - die dann ihrerseits das Tor von der Bundeswehr schließen ließ.

 

5.-10.7.2022: Aktionscamp von ICAN und IPPNW nahe Büchel

Angehörige der Internationalen Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) und der Internationalen Ärztinnen und Ärzte für die Verhinderung eines Atomkriegs (IPPNW) nahmen an dem Camp in Pommern, unweit von Büchel, teil. Im Rahmen des Camps wurde in Büchel am Freitag, 8.7., ein Tor des Fliegerhorsts blockiert, eine polizeiliche Räumung gab es nicht.

 

4.7.-2.8.2022: 15. Inhaftierung wegen GA in Büchel

Frits aus Amsterdam war nach seiner Verurteilung wegen des Go-Ins vom 15.7.2018 (siehe 9.6.2022) für 30 Tage im Gefängnis in Wittlich/Eifel. Es war eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil er die Geldstrafe von 30 Tagessätzen nicht bezahlte. In den ersten 14 Tagen befand er sich in Corona-Quarantäne.

 

2.7.2022: Neuer Strafbefehl

Der Aktive, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat eingeleitet worden war (siehe 20.2.2022), hat einen Strafbefehl erhalten, in dem eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen wurde: Er soll innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Strafbefehls eine Geldbuße von 200 Euro an den Kreisjugendring Waldeck-Frankenberg zahlen und innerhalb von 2 Jahren nicht straffällig werden, andernfalls werde eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen fällig. Der Strafbefehl wurde aber nicht rechtskräftig, denn sein Anwalt legte Einspruch ein. Darüber soll im Amtsgericht Korbach am 8.9.2022 verhandelt werden. (Siehe 8.9.2022)

 

25.6.2022: Fünfter Kirchlicher Aktionstag in Büchel

Rund 100 Christinnen und Christen nahmen in der Nähe der Haupteinfahrt zum Atomwaffenstützpunkt teil. Der mennonitische Theologe Professor Dr. Fernando Enns forderte ein neues sicherheitspolitisches Denken und eine friedenslogische Politik.

 

10. und 20.6.2022: Neuer Strafbefehl

Ein Aktivist aus den USA, der sich am 14.7.2019 an einer Go-In-Aktion in Büchel beteiligt hat, teilte mit, dass er deswegen einen Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten habe. Er habe Einspruch eingelegt. (Siehe 31.10.2022)

 

9.6.2022: Die nächste 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe

Frits hat gegen die Verurteilung am 21.10.2021 (wegen des Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018) keine Revision eingelegt, so ist seine 30-Tagessätze-Geldstrafe rechtskräftig geworden. Er hat eine Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 23.5.2022 in der JVA Wittlich (Rheinland-Pfalz) erhalten, teilte aber mit, dass er die Haft erst am 4. Juli anzutreten gedenkt. (Siehe 4.7.-2.8.2022)

 

22.5.2022: Neuerlicher Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht

Anlässlich der Inhaftierung (siehe 8.5.-6.6.2022) wurde der Offene Brief, unter dem die Namen und Wohnorte von 35 UnterzeichnerInnen aufgelistet waren, an das BVerfG sowie Kopien an den Bundeskanzler, die Bundesaußenministerin, die Botschafterin der USA in Berlin, die Bundesverteidigungsministerin, den Bundesjustizminister, den Kommodore des Luftwaffengeschwaders in Büchel und an die Presse geschickt. Darin forderten die Unterzeichnenden unter anderem ein weiteres Mal das Verfassungsgericht auf, endlich die Völkerrechtswidrikeit der Atomwaffenlagerung in Deutschland festzustellen.

 

8.5.-6.6.2022: 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe

Die Aktivistin, die wegen ihrer Teilnahme an der Go-In-Aktion in Büchel am 30.4.2019 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war (siehe 1.12.2021), hat diese "Mahnwache hinter Gittern" in der JVA Willich (NRW) gehalten. Nach der Rechtskraft ihrer Verurteilung war ihr zunächst eine Erzwingungshaft angekündigt worden, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen und auch keine eidesstattliche Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben wollte. Dann aber wurde die Anordnung zur Vermögensoffenlegung zurückgenommen, so dass es nicht zur Erzwingungshaft kam (die möglicherweise länger gedauert hätte als 30 Tage). Die ersten 8 Tage musste sie im geschlossenen Vollzug verbringen (Corona-Quarantäne, obwohl sie 3mal geimpft und negativ getestet worden war), ab dem 15.5. war sie im offenen Vollzug. Es war dies der 14. Gang ins Gefängnis wegen einer gewaltfreien Aktion in Büchel - und der 27. wegen Zivilen Ungehorsams im Stuttgarter EUCOM und in Büchel. Die Verfahrenskosten will die Aktivistin selbst bezahlen.

 

11.5.2022: Revision abgelehnt (Verurteilung wegen des Büchel-Go-Ins vom 30.4.2019)

Der Aktive, der am 2.8.2021 im Landgericht Koblenz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war, hatte den Revisionsantrag gestellt, Eine Verfassungsbeschwerde hätte er "sehr gerne betrieben", aber das ließ er wegen der hohen Kosten dann doch sein.

 

26.4.2022: Zwei Revisionen abgewiesen - eine neue Verfassungsbeschwerde

Dies teilte eine der beiden Aktivistinnen mit, die am 21.10.2021 wegen des Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 verurteilt worden waren. Im Gegensatz zu ihrer Mitstreiterin will sie nun mit Hilfe ihres Anwalts eine Verfassungsbeschwerde einreichen. (siehe 2.12.2022)

 

18.4.2022: Ostermarsch in Büchel

Mehr als 300 Menschen nahmen teil. Diesmal wurde nicht nur erneut die Forderung nach einer atomwaffenfreien Welt und nach dem deutschen Beitritt zum Atomwaffen-Verbotsvertrag erhoben, sondern auch der russische Angriffskrieg in der Ukraine verurteilt, der am 24. Februar begonnen hatte. Rednerin Hildegard Slabik-Münter von der Friedensgruppe Daun, einer Mitveranstalterin des Ostermarschs, betonte mit Blick auf die Drohung des russischen Staatschefs Putin mit dem Einsatz von Atomwaffen, es zeige sich, wie schnell die Welt auf eine atomare Krise zusteuern könne. Susanne Grabenhorst von der IPPNW (Internationale Ärztinnen und Ärzte für die Verhütung eines Atomkriegs) beklagte in ihrer Rede das 100-Milliarden-Euro-Aufrüstungsprogramm für die Bundeswehr einschließlich der Anschaffung von F-35-Tarnkappenbombern, die die nuklearen Tornado-Trägersysteme ersetzen sollen.

 

März 2022: Revision abgewiesen: Verfassungsbeschwerde

Wegen Teilnahme an zwei Go-In-Aktionen in Büchel war ein Aktivist aus den USA zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden, dagegen hatte er Berufung eingelegt, die am 9.12.2021 abgewiesen worden war. Dagegen hatte er Revision eingelegt, die vom Oberlandesgericht Koblenz nun ebenfalls abgelehnt wurde. Er beabsichtigt, mit seiner Anwältin eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. (Siehe 11.8.2022)

 

8.3.2022: Revision zurückgezogen, Kostenbescheid erhalten

Einer der drei, die gegen die Verurteilung im Landgericht Koblenz am 21.10.2021 (wegen des Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018) Revision eingelegt hatten (siehe 29.10.21), teilte mit, er habe seinen Revisionsantrag zurückgezogen und von der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Kostenrechnung von fast 2000 Euro erhalten. Er hat einen "Motivationsbrief Strafe" verschickt, in dem er dafür wirbt, dass viele andere Atomwaffen-GegnerInnen sich an der Begleichung der Rechnung beteiligen mögen. Dabei könne im Betreff von Teilbetrags-Überweisungen geschrieben werden "Atomwaffen sind illegal! Atomwaffen abschaffen!" - in der Hoffnung, dass "Staatsanwaltschaften und Gerichte das mitbekommen".

 

5.3.2022: Revision zurückgezogen

Die Person, die Revision eingelegt hatte gegen ihre Verurteilung im Landgericht Koblenz am 18.1.2022 teilte mit, dass sie mit Schreiben vom 24.2. an das Landgericht die Revision zurückgezogen hat. Zur Begründung schrieb sie an das LG: "In einer Situation wie der durch den Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine entstandenen reichen kleine Irrtümer aus, um versehentlich Atomwaffen zum Einsatz zu bringen. In dieser Situation scheint mir die Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung um die Berechtigung Zivilen Ungehorsams für die Abschaffung der Atomwaffen nicht mehr zu sein, als Rechthaberei. An Rechthaberei aber habe ich kein Interesse. Ich ziehe es vor, für unser aller Versagen zu büßen – und seien es auch nur läppische 30 Tage im Gefängnis." (Siehe 11.8.2022)

 

20.2.2022: Ermittlungsverfahrens wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat

Der Aktive, der ein Solikonto zu den Büchel-Aktionen vom 30.4.2019 und 19.7.2021 führt, hat mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet habe, weil er öffentlich zu der "Digging for Life"-Aktion am 19.7.2021 aufgefordert habe. Das Angebot einer Verfahrenseinstellung bei Zahlung von 200 Euro hat er abgelehnt. Die AktivistInnen von "Digging for Life" hatten vor der Aktion auf iher Internetseite zur Teilnahme aufgerufen und dabei auch auf das Spendenkonto verwiesen. (siehe 2.7.2022)

 

18.1.2022: Berufung verworfen

Die Person, die am 14.4.2021 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war, weil sie sich am Büchel-Go-In vom 30.4.2019 beteiligt hatte, hatte gegen die Verurteilung Berufung eingelegt. Diese wurde nun im Landgericht Koblenz abgewiesen. Die Person hat Revision eingelegt (siehe 5.3.2022)

 

17.1.2022: Verhandlung in Cochem und Aktion in Büchel

Im Amtsgericht von Cochem war die Aktivistin, die dort schon am 29.9.21 verurteilt worden war, angeklagt wegen ihrer Teilnahme an vier weiteren Büchel-Go-Ins vom Juli 2019. Sie hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, der auf eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen lautete (siehe 29.9.2021). Diese Strafe wurde durch das Urteil in der Verhandlung auf 200 Tagessätze erhöht, da die Angeklagte keine Reue gezeigt habe. Sie erklärte, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werde (siehe 20.9.2022). Nach der Verhandlung gab es eine Aktion am Bücheler Fliegerhorst, an der sechs Leute mit Bannern und rosa Schaufeln, die aber nicht eingesetzt wurden, teilnahmen, Die Polizei nahm ihre Personalien auf , beschlagnahmte die Schaufeln und verschickte schon wenige Tage später Briefe mit der Aufforderung, die Leute sollten sich zu dem Vorwurf äußern, sie hätten bei der Aktion die Straftat eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz begangen. Die Ermittlungsverfahren sind im Frühjahr 2022 eingestellt worden.

 

6.1.2022: Berufung zurückgewiesen; Revision

In einer Verhandlung im Landgericht Koblenz wurde die Berufung einer Aktivistin, die wegen ihrer Teilnahme an einer Go-In-Aktion in Büchel am 30.4.2019 verurteilt worden war, verworfen. Das Amtsgericht Cochem hatte am 12.4.2021 eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen gegen sie verhängt. Gegen das Urteil des Landgerichts legte sie Revision ein (siehe 3.10.2022)

 

Ende Dezember 2021: Ermittlungsverfahren wegen Büchel-Blockade 29.9.21

Vier TeilnehmerInnen an der Aktion erhielten Post von der Polizei Cochem. Sie werden beschuldigt, die Straftat der Nötigung begangen zu haben, und erhalten die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Auch eine fünfte Person erhielt diese Post, obwohl sie am Aktionstag gar nicht in Büchel war, sondern in den Niederlanden.

 

9.12.2021: Berufung zurückgewiesen

In einer Verhandlung im Landgericht Koblenz ging es um die Verurteilung eines Aktivisten aus den USA, der im Amtsgericht Cochem am 31.5.2021 in Abwesenheit zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden war, nachdem er an zwei Go-In-Aktionen in Büchel am 15.7 und am 6.8.2018 teilgenommen hatte. Er hatte sich in Cochem von einer Rechtsanwältin vertreten lassen, die für ihn Berufung eingelegt hatte - ohne Erfolg. Er geht in Revision (siehe März 2022).

 

1.12.2021: Revision vom OLG Koblenz abgewiesen

Die Revision war von eine Aktivistin eingelegt worden, die wegen ihrer Teilnahme an der Go-In-Aktion in Büchel am 30.4.2019 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war (siehe 2.12.2020 und 20.4.2021 im Menüpunkt "Chronik"). Ihr Revisionsantrag wurde vom Oberlandesgericht als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen. Damit ist ihre Strafe rechtskräftig geworden. (Siehe 7.5.2022)

 

1.12.2021: Freispruch im Landgericht Koblenz

Der angeklagte Aktvist hatte Berufung gegen seine Verurteilung am 26.6.2019 im Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen eingelegt. Er war im AG schuldig gesprochen worden, weil er als Versammlungsleiter einer IPPNW-Aktion am 18.6.2018 in Büchel nicht verhindert habe, dass bei der Aktion der Fliegerhorst blockiert wurde. Die Berufungsverhandlung im LG war auf den 15.3.2021 terminiert worden, wurde dann aber auf den 1. Dezember verlegt, weil der Richter eine neue Beweisaufnahme für nötig befand. Hier wurde der Angeklagte vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freigesrochen, weil der Polizeizeuge sich an zu wenig erinnern konnte und deshalb ein Verstoß gegen Versammlungsauflagen nicht mehr nachzuweisen gewesen wäre. 

 

9.11.2021: Geldstrafe bezahlt

Die Aktivistin aus Amsterdam, die am 7.12.2020 im Amtsgericht Cochem zu einer Gesamtgeldstrafe von 85 Tagessätzen wegen der Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 und 10.7.2019 verurteilt worden war und dagegen kein Rechtsmittel eingelegt hatte, teilte mit, dass sie die Geldstrafe bezahlt habe. Ein Jurist habe ihr gesagt, sie werde keine Chance haben, die Strafe ersatzweise im Gefängnis abzusitzen. Stattdessen werde sie - womöglich jahrelang - Besuche von GerichtsvollzieherInnen bekommen, wenn sie nicht zahle. Und die Kosten für diese Besuche werde sie ebenfalls in Rechnung gestellt bekommen. Das  wolle sie weder ihrer Lebensgemeinschaft noch sich selbst zumuten. Sie habe finanzielle Hilfe von FreundInnen über 999 Euro erhalten, so dass alles abgedeckt sei..Darüber hinaus habe sie im Januar in Großbritannien eine Gerichtsverhandlung wegen einer Aktion dort, und sie wolle ihren Fokus lieber darauf richten.

 

Anfang November 2021: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die beiden Aktivistinnen, deren Verfassungsbeschwerde im Mai 2021 gegen ihre Verurteilung wegen des Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 abgelehnt worden war (siehe 15.5.2021 im Menüpunkt "Chronik"), haben durch eine Rechtsanwältin fristgerecht Beschwerde beim EGMR gegen die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht eingelegt.

 

29.10.2021: Weitere Revisionen

Einer der vier am 21.10.2021 Verurteilten teilte mit, dass drei von ihnen Revision eingelegt haben. (Siehe aber 8.3.2022.)

 

27.10.2021: Berufung zurückgewiesen

Im Landgericht Koblenz ist Jan erschienen, nachdem er gegen seine Verurteilung am 26.5.2021 im Amtsgericht Cochem (wegen des Go-Ins vom 30.4.2019) Berufung eingelegt hatte. Die 13. kleine Strafkammer des LG wies seine Berufung ab, es blieb also erst mal bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Jan schrieb, er werde die Möglichkeit der Revision nutzen. (Allerdings lehnte das LG am 10.1.2022 die Revision als unzulässig ab, weil die Frist zur Einlegung nicht eingehalten worden sei.)

 

21.10.2021: Vier Berufungen zurückgewiesen

In einer fünfstündigen Verhandlung im Landgericht Koblenz ging es um das Büchel-Go-In vom 15.7.2018. Frits, Johanna, Hops und Sigrid waren deswegen im Amtsgericht Cochem am 22.1.2020 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen verurteilt worden und hatten dagegen Berufung eingelegt. Die Berufungskammer lehnte die Beweisanträge zur Anhörung von Experten ab und wies die Berufungen zurück, obwohl sie (laut einem Bericht von zweien der Verurteilten) einräumte, dass Atomwaffen völkerrechtswidrig sind und von ihnen eine gegenwärtige Gefahr ausgeht. Trotzdem sei das Go-In nicht gerechtfertigt gewesen, denn die Angeklagten hätten ein milderes Mittel zur Abwendung der Gefahr wählen müssen. Mindestens eine der Verurteilten hat angekündigt, Revision einzulegen. (Siehe 29.10.2021 und 9.6.2022)

 

20.10.2021: "Digging for Life"-Aktion am niederländischen Atomwaffenstützpunkt Volkel

Mit Sigrid und Hops waren zwei GAAA-Aktive an der Aktion beteiligt, zu der rund 30 Atomwaffen-GegnerInnen bei stürmischem Wetter am Zaun des Fliegerhorsts erschienen waren. Es wurde unter den Augen von Polizei und Soldaten ein Loch unter dem Zaun hindurch gegraben, acht AktivistInnen (darunter keine der sechs Deutschen) kletterten hindurch und ließen sich auf dem Militärgelände festnehmen. 

 

12.10.2021: Revision erfolgreich

Die Aktivistin, die wegen ihrer Teilnahme am Büchel-Go-In vom 30.4.2019 im Landgericht Koblenz am 17.5.2021 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war und dagegen Revision eingelegt hatte, bekam Bescheid vom Oberlandesgericht Koblenz, dass ihre Revision Erfolg gehabt habe und das Urteil des LG aufgehoben worden sei. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen, wo eine andere Strafkammer neu entscheiden soll (siehe 15.9.2022)

 

29.9.2021: Eine Verhandlung und ein weiterer Strafbefel gegen eine Büchel-Aktivistin aus den USA / Erneute Blockade

In der Verhandlung im Amtsgericht Cochem wurde die Aktivistin zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen wegen ihrer Teilnahme an den Go-In-Aktionen vom 15.7. und 6.8.2018 verurteilt. Sie legte dagegen Berufung ein (siehe 20.9.2022). Nach der Verhandlung wurde sie vom Amtsrichter in sein Büro gebeten, wo ihr ein weiterer Strafbefehl ausgehändigt wurde. Dieser lautete auf eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen wegen vier Büchel-Go-Ins von 2019 (10.7. + 14.7. + 16.7. + 22.7.). Die Aktivistin legte dagegen Einspruch ein. (Siehe 17.1.2022.) Anschließend an die Verhandlung blockierten die Verurteilte und drei ProzessbeobachterInnen die Haupteinfahrt des Bücheler Fliegerhorsts (siehe Ende Dezember 2021).

 

25.9.2021: Eine Strafvollstreckung in den Niederlanden

Aus Amsterdam kam eine Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Brief an die NL-Justiz geschickt hätte, damit diese sich um die Strafvollstreckung gegen eine Aktivistin aus Amsterdam kümmern sollte. Die Aktivistin war waren ihrer Teilnahme an den Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 und 10.7.2019 zu einer Gesamtgeldstrafe von 85 Tagessätzen verurteilt worden (Amtsgericht Cochem, 7.12.2020) und hatte dagegen keine Berufung eingelegt. 

 

25.9.2021: Berufung zurückgezogen

Die Person, die am 7.12.2020 im Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen wegen ihrer Teilnahme am Büchel-Go-In vom 16.7.2019 verurteilt worden war und dagegen Berufung eingelegt hatte, teilte jetzt mit, dass sie ihre Berufung zurückgezogen hätte. In einem anderen Strafverfahren war diese Person am 4.8.2020 im Landgericht Koblenz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen des Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 verurteilt worden (siehe 13.11.2022).

 

5.9.2021: Menschenkette in Büchel

Mit dieser Aktion entlang des Fahrradwegs vom Gewerbegebiet Büchel zum Haupttor des Fliegerhorsts wurde drei Wochen vor der Bundestagswahl ein weiteres Zeichen für atomare Abrüstung gesetzt. Zwischen 600 (Polizeiangabe) und 800 Menschen (Angabe der veranstaltenden Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt") nahmen teil. Eine der HauptinitiatorInnen war die GAAA-Koordinatorin. Zwar war ursprünglich auf mehr als 1.000 TeilnehmerInnen gehofft worden, aber angesichts seit Wochen erneut steigender Corona-Infektionszahlen und eines tagelangen Streiks von LokführerInnen der Bahn konnten die OrganisatorInnen zufrieden sein. Bei der Abschlusskundgebung sprach u.a. der Trierer Informatik-Professor Karl Hans Bläsius, der darauf hnwies, ein Fehlalarm in Krisenzeiten, aber auch auf Grund von Cyberangriffen, könne immer häufiger möglich sein.

 

August 2021: Werden F 18-Kampfjets die Tornado-Nachfolger?

In einem Artikel der Rhein-Zeitung war zu lesen, der Büchel-Kommodore Oberst Thomas Schneider habe gesagt, die Shelter auf dem Fliegerhorst würden erneuert, "sodass auch der Nachfolger des Tornados, die F 18, hineinpassen. Mit den neuen Kampfflugzeugen rechnet man derzeit ab dem Jahr 2027, sagt Oberst Schneider, wobei das kein sicherer Termin sei". - Anderthalb Jahre zuvor hat in einem SPIEGEL-Artikel vom 11.4.2020 gestanden, die endgültige Entscheidung über die Tornado-Nachfolge werde erst nach der nächsten Bundestagswahl (26.9.2021) fallen. Wenige Tage später, Mitte April 2020, war zu erfahren gewesen, die "Verteidigungs"-Ministerin hätte den USA den Kauf von 45 F18-Jets offiziell zugesagt.

 

2.8.2021: Eine weitere Bestätigung einer Verurteilung wegen des Büchel-Go-Ins vom 30.4.2019

Das Landgericht Koblenz wies die Berufung eines Aktivisten zurück, der am 31.3.2021 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war. Der Verurteilte legte Revision ein.

 

19.7.2021: Aktion "Digging for Life" in Büchel

Sechs FriedensaktivistInnen aus den USA, Niederlanden und Deutschland begannen unter dem Motto „Stop the next catastrophe: No Nukes! Stoppt die nächste Katastrophe – Atomwaffen abschaffen!“ die Grabungen für einen Tunnel. Ziel war es, so auf die Startbahn des Fliegerhorsts Büchel zu gelangen, um den Flugbetrieb zu stoppen. Begleitet wurden sie von mehreren UnterstützerInnen mit Bannern, die ihre Aktion mit Liedern und kurzen Ansprachen verstärkten. Vor Ort waren Polizei- und Militärkräfte außerhalb des Zauns am Nordende der Startbahn präsent, um die gewaltfreie Aktion zu unterbinden. Nach mehrmaliger Aufforderung, die Grabungen zu stoppen, nahmen sie drei AktivistInnen fest, die entschlossen waren, ihre Grabungen nicht zu beenden: Frits aus Amsterdam, Susan aus Kalifornien und Sigrid aus Deutschland, die mit ihrem Rollstuhl festgenommen wurde. Die drei wurden zur Polizeiwache in Cochem gefahren und dort wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Bundeswehr stellte zusätzlich gegen drei AktivistInnen Strafantrag wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten als presserechtlich Verantwortliche der Internetseite www.digging-for-life.net, auf der zu dieser Aktion aufgerufen wurde. (Siehe auch 20.2.2022.)

 

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