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Ist Gesinnung strafbar?

Von Uwe Painke aus dem FreiRaum 2011/1

Im Amtsgericht Leonberg spricht eine Richterin Marion Küpker vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten aus Mangel an Beweisen frei. Gleichzeitig verurteilt sie Erwin Eisenhardt zu 30 Tagessätzen à 15 Euro, weil dieser durch seine Verteidigung gezeigt habe, dass er sich mit den Aktionen identifiziere.

Der verhandelte Aufruf auf der Webseite bezog sich auf das Sommercamp 2009 in Büchel, in dem unter anderem auch Go-ins als mögliche Aktionen angekündigt worden waren. Erwin Eisenhardt hatte im Prozess angegeben, dass er den Aufruf mit vielen anderen Inhalten der GAAA zwar ins Netz gestellt hatte, jedoch ohne ihn im Detail zu lesen, weil er sich sonst nur geärgert hätte, dass er aus persönlichen Gründen nicht an den Aktionen hätte teilnehmen können.

Was im Gerichtssaal für Schmunzeln bis hin zum Staatsanwalt sorgte, veranlasste die Richterin de Facto später zu einem Urteil, das im Zuschauerraum bei einigen der etwa 20 Anwesenden für Fassunglosigkeit sorgte, weil als Begründung für die Verurteilung Eisenhardts seine Gesinnung als entscheidendes Kriterium herangezogen wurde: „Sie sagen auch ‚ja, ich kann mich damit identifizieren’. Wenn Sie nur das Forum bieten, in das Andere etwas einstellen, wäre das etwas Anderes.“

Zuvor hatte Erwin Eisenhardt deutlich gemacht, wie sein Lebensweg ihn zum Atomwaffengegner werden ließ. Bereits die ABC-Ausbildung bei der Bundeswehr, bei der ihm als Soldaten beigebracht worden sei, sich im Atomkriegsfall hinter einer Deckung zu ducken und nach der Atomexplosion weitere Befehle zu empfangen und auszuführen, habe ihm gezeigt, in welcher Fantasiewelt die Bundeswehrausbilder lebten. Die Gestaltung von Ausstellungen über Atomkriegsfolgen und die Begegnung mit Hiroshima Überlebenden hätten diese nuklearkritische Überzeugung gefestigt.

Erwin Eisenhardt folgerte: „Ich empfinde Atomwaffen als eine elementare Bedrohung für mich persönlich, für mein Leben und für die gesamte Menschheit.“

Und er betonte: „Einzige Garantie gegen den Einsatz von Atomwaffen ist deren vollständige Abschaffung.“ Schließlich machte er deutlich, dass es sich um ein politisches Verfahren handele: „Die Staatsanwaltschaft hat einmal mehr die falschen vor Gericht gestellt.“

Seine Mitangeklagte Marion Küpker unterstrich dies: Statt jene Regierungen vor Gericht zu stellen, die durch ihre Atomwaffenpolitik seit Jahrzehnten gegen internationales Recht verstießen, werde erneut versucht, die Friedensbewegung zu kriminalisieren. Dabei reiche bereits ein Viertel der Rüstungsausgaben zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des hungernden und verarmten Teils der Weltbevölkerung. Mit einer sinnvollen Verwendung dieser Mittel ließen sich viele Konfliktursachen beheben und selbst der Klimawandel stoppen. „Der weit überwiegende Teil der Menschheit will keine Atomwaffen und hat ihrer Aufstellung niemals zugestimmt.“ Daher bestehe eine Verpflichtung gegenüber der Weltbevölkerung, sich für den Abbau dieser Waffen einzusetzen.

Die Angeklagte appellierte an die Richterin, sich dieser Verantwortung auch vor den eigenen Kindern und Enkeln zu stellen. Marion Küpkers Anwalt hob stark darauf ab, dass die juristischen Anforderungen für eine Verurteilung wegen Aufforderung zu einer Straftat von den oberen Gerichtsinstanzen sehr hoch gesteckt worden seien. Die bloße Befürwortung einer Straftat oder die Einladung zu einer Aktionswoche ohne konkrete Aufforderung zu einer eindeutig datierten Einzelaktion reiche hierfür nicht.

Das zwiespältige Urteil der Richterin wirkt rechtsstaatlich problematisch: Die Verurteilung des einen Angeklagten erfolgte auf Grund einer politischen Einstellung, der Freispruch der Anderen zwar wegen Mangels an Beweisen, wobei die Richterin an einer weiteren Aufklärung auffallend wenig Interesse zeigte. Der Mut, ein Zeichen zu setzen fehlte – vielleicht mit deswegen, weil auch die Verteidigung sich über weite Strecken der Verhandlung zu stark auf formaljuristische Detailfragen konzentrierte.