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| Recht
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag beschließt am 8. Juli 1996:
Kernwaffen und Bundesrecht:
- Völkerrecht ist Bundesrecht! Das Völkerrecht erzeugt nach Artikel 25 Grundgesetz unmittelbar Rechte und Pflichten für alle Bewohner Deutschlands.
- Auch das Soldatengesetz untersagt in § 10 ausdrücklich Befehle, die gegen das Völkerrecht verstoßen.
- Wir haben die Bundesregierung mehrmals aufgefordert, die Kernwaffen abzuziehen – doch nichts ist geschehen.
Du findest hier auch "Rechtliche Informationen für Aktive, die sich an den von der GAAA organisierten Aktionen des Zivilen Ungehorsams beteiligen". Wenn Du sie Dir ansehen willst, klicke bitte links im Menü auf "Infos für Z.U.-Aktive".
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